AGB Thomas Kolb

Vertrag

Der Vertrag kommt durch Anfrage des Kunden per E-Mail oder telefonisch zustande. Eine Bestätigung von Thomas Kolb ist hierzu erforderlich. Bestätigt der Kunde das Angebot, gibt er damit seine Einverständniserklärung für die AGB ab.

Bezahlung

Die Kursgebühr ist innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Anmeldungen die in dem zwei wöchigen Zeitraum vor einem Kurs getätigt werden sind unmittelbar nach Der Rechnungsstellung zu begleichen.

Rücktritt/Stornierung

Im folgenden wird der Begriff ,,Kurs’‘ synonym für alle meine Veranstaltungen.

Für 1-2 Tageskurse gilt:
Stornierungen bis 4 Wochen vor dem gebuchten Kurs, 100% Gutschein oder 80% Gelderstattung.
Stornierungen weniger als 4 Wochen vor dem gebuchten Kurs,  80% Gutschein oder 70% Gelderstattung.
Stornierungen weniger als 2 Wochen vor dem gebuchten Kurs,  60% Gutschein oder 50% Gelderstattung.
Stornierungen weniger als 1 Woche vor dem gebuchten Kurs oder ohne Absage,  40% Gutschein oder 20% Gelderstattung.
Die Stornierung wird wirksam am Tage des Eingangs, per Post oder E-Mail.

Es können bei vorzeitiger Abreise von einer angetretenen Veranstaltung keine Rückerstattungen erfolgen.

Umbuchungen und Ersatzperson

Eine Umbuchung oder Personenwechsel ist nur mit Zustimmung von Thomas Kolb möglich. Wenn der Dritte den Kursanforderungen nicht genügt, kann dem Personenwechsel/Umbuchung widersprochen werden.

Leistungsänderungen

Leistungsänderungen nach Vertragsschluss aus wichtigem Grund sind vorbehalten. Dies kann z.B. aus wetterbedingten Gründen jederzeit möglich sein. Veranstaltungsanpassungen können auch z.B. durch die Gruppenleistungsfähigkeit erfolgen. Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Ausnahme ist Gewitter. Abgebrochene Veranstaltungen aufgrund von Gewitter oder schlechtem Wetter berechtigen nicht zur Erstattung des Kursgebühr oder Teilen davon.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Die Mindestteilnehmerzahlen für Veranstaltungen werden in der Ausschreibung bekanntgegeben. Wird diese nicht erreicht, so kann der Veranstalter bis 7 Tage vorher vom Vertrag zurücktreten, etwaige geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

Nach Kursbeginn kann der Veranstalter den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses nach einer Abmahnung nachhaltig stört. Auch wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Anspruch auf die Kursgebühr bleibt unberührt.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko

– Voraussetzung für die Teilnahme ist ein technisch einwandfreies Mountainbike. Keine Teilnahme mit manipulierten oder getunten E-Bikes.

– Ausreichend Pannenausrüstung wird empfohlen (Ersatzschlauch, Ersatzbremsbeläge, Luftpumpe, Werkzeug etc. )

– Die Teilnehmer verpflichten sich, einen Helm zu tragen, der den aktuellen und einschlägigen Schutzvorschriften entspricht. Weitere Schutzausrüstung
  z.B. Handschuhe, Brille, Protektoren wird empfohlen.

– Die Teilnehmer haben für das Wetter entsprechende Kleidung zu sorgen (z.B. Regenbekleidung, Sonnenschutz o.ä.).

– Es ist für ausreichende Getränke und Verpflegung während der Veranstaltung zu sorgen.

– Es ist nicht Aufgabe des Veranstalters, den Teilnehmern technische Unterstützung zu gewähren. Kann aufgrund einer Panne an der Veranstaltung nicht bis zum Ende teilgenommen werden, so ist ein evtl. erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.

– Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes sowohl auf befestigten als auf unbefestigten Straßen besondere körperliche Anforderungen stellt.
  Es ist mit spezifischen Gefahren verbunden.

– Die Veranstaltungen finden unter Wettereinfluss, überwiegend im freien Gelände statt. Erschwerende Einflussfaktoren können sein: Regen, Schnee, Nebel oder Staub.

– Die Teilnehmer verpflichten sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. z.B. Ausreichend Sicherheitsabstand, angepasste
  Geschwindigkeit bezogen auf das persönliche Können und die Weg- und Sichtverhältnisse.

– Die Teilnehmer haben ihre konditionellen und fahrtechnischen Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Sie müssen selbst beurteilen, ob sie einen Streckenabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden, mit dem Mountainbike fahren können. Im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen.

– Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann.

– Nach Kursbeginn kann der Veranstalter den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses nach einer Abmahnung nachhaltig stört.
   Auch wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält sich der Veranstalter die
  Vergütung vor.

– Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten.

– Während Veranstaltungen auf dem Mountainbike ist auf alkoholische Getränke zu verzichten.

 

Haftpflicht des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden haftet der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen unbeschränkt. Sofern diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Im Falle eines Unfalls ist dieser schnellst möglichst inkl. Unfallhergang an Thomas Kolb zu melden.