AGB Thomas Kolb
Vertrag
Der Vertrag kommt durch Anfrage des Kunden per E-Mail oder telefonisch zustande. Eine Bestätigung von Thomas Kolb ist hierzu erforderlich. Bestätigt der Kunde das Angebot, gibt er damit seine Einverständniserklärung für die AGB ab.
Bezahlung
Die Kursgebühr ist spätestens 2 Wochen vor dem gebuchten Kurs zu begleichen. Anmeldungen die in dem zwei wöchigen Zeitraum vor einem Kurs getätigt werden sind unmittelbar nach Der Rechnungsstellung zu begleichen.
Rücktritt/Stornierung
Im folgenden wird der Begriff ,,Kurs’‘ synonym für alle meine Veranstaltungen.
Für 1-2 Tageskurse gilt:
Stornierungen bis 4 Wochen vor dem gebuchten Kurs, 20% der Kursgebühr.
Stornierungen weniger als 4 Wochen vor dem gebuchten Kurs, 30% der Kursgebühr.
Stornierungen weniger als 2 Wochen vor dem gebuchten Kurs, 50% der Kursgebühr.
Stornierungen weniger als 1 Woche vor dem gebuchten Kurs oder ohne Absage, 100% der Kursgebühr
Die Stornierung wird wirksam am Tage des Eingangs, per Post oder E-Mail.
Es können bei vorzeitiger Abreise von einer angetretenen Veranstaltung keine Rückerstattungen erfolgen.
Umbuchungen und Ersatzperson
Eine Umbuchung oder Personenwechsel ist nur mit Zustimmung von Thomas Kolb möglich. Wenn der Dritte den Kursanforderungen nicht genügt, kann dem Personenwechsel/Umbuchung widersprochen werden.
Leistungsänderungen
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss aus wichtigem Grund sind vorbehalten. Dies kann z.B. aus wetterbedingten Gründen jederzeit möglich sein. Veranstaltungsanpassungen können auch z.B. durch die Gruppenleistungsfähigkeit erfolgen. Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Ausnahme ist Gewitter. Abgebrochene Veranstaltungen aufgrund von Gewitter oder schlechtem Wetter berechtigen nicht zur Erstattung des Kursgebühr oder Teilen davon.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Die Mindestteilnehmerzahlen für Veranstaltungen werden in der Ausschreibung bekanntgegeben. Wird diese nicht erreicht, so kann der Veranstalter bis 7 Tage vorher vom Vertrag zurücktreten, etwaige geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Nach Kursbeginn kann der Veranstalter den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses nach einer Abmahnung nachhaltig stört. Auch wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Anspruch auf die Kursgebühr bleibt unberührt.